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Allgemeine Geschäftsbedingungen​

1 GELTUNGSBEREICH


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmerns und Apartments (Mietgegenstand) zur Beherbergung (Beherberungsvertrag) sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von BRENZAPARTMENTS Wesp GbR (BRENZAPARTMENTS).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Mietgegenstands, die Aufnahme weiterer Gäste sowie dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von BRENZAPARTMENTS in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER


Vertragspartner sind BRENZAPARTMENTS und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Brenzapartments zustande. Es ist für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrags ausreichend, wenn der Kunde den Mietgegenstand per-email reserviert und BRNEZAPARTMENTS diese Reservierung bzgl. Zeitraum und Zimmerkategorie auf gleichem Wege bestätigt.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG


3.1 BRENZAPARTMENTS ist verpflichtet, die vom Kunden den gebuchten Mietgegenstand bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von BRENZAPARTMENTS zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über BRENZAPARTMENTS beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von BRENZAPARTMENTS verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive aller dem Kunden angebotenen Leistungen einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.

3.4 Nach dem jeweiligen Kommunalrecht bzw. Staatsvertrag sind Abgaben, wie Müllabfuhr und Rundfunkgebühren von einem meldepflichtigen Gast persönlich geschuldet.

Brenzapartments erstattet diese Ausgaben für die Dauer des Aufenthalts vollständig oder verrechnet diese wahlweise mit eigenen Forderungen.

3.5 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.5 BRENZAPARTMENTS ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist BRENZAPARTMENTS berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Das BRENZAPARTMENTS ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von BRENZAPARTMENTS aufrechnen oder verrechnen.

 

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN VON BRENZAPARTMENTS („NO SHOW“)

 

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit BRENZAPARTMENTS geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen BRENZAPARTMENTS und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von BRENZAPARTMENTS auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber BRENZAPARTMENTS in Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält BRENZAPARTMENTS den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
BRENZAPARTMENTS hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet, so kann BRENZAPARTMNETS den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5 RÜCKTRITT VON BRENZAPARTMENTS

 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist BRENZAPARTMENTS in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von BRENZAPARTMENTS mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Buchungsoption (unverbindliche Reservierung), wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von BRENZAPARTMENTS mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von BRENZAPARTMENTS gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist BRENZAPARTMENTS ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist BRENZAPARTMENTS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von BRENZAPARTMENTS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;  

  • BRENZAPARTMENTS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von BRENZAPARTMENTS in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von BRENZAPARTMENTS zuzurechnen ist;

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
     

5.4 Der berechtigte Rücktritt von BRENZAPARTMENTS begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch von BRENZAPARTMENTS gegen den Kunden bestehen, so kann BRENZAPARTMENTS diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 

6.1 Dem Kunden wird der Mietgegenstand in der gebuchten Kategorie oder höher zugesagt.
Der Kunde erwirbt jedoch keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer und Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Der gebuchte Mietgegenstand steht dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer BRENZAPARTMENTS spätestens  um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann BRENZAPARTMENTS aufgrund der verspäteten Räumung des Mietgegenstands für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis, lt. Internetseite: https://www.Brenzapartments.de) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass BRENZAPARTMENTS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7 HAFTUNG VON BRENZAPARTMENTS

 

7.1 BRENZAPARTMENTS haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BRENZAPARTMENTS beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von BRENZAPARTMENTS beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Einer Pflichtverletzung von BRENZAPARTMENTS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von BRENZAPARTMENTS auftreten, wird BRENZAPARTMENTS bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet BRENZAPARTMENTS dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit BRENZAPARTMENTS.

7.3 Soweit der Kunde einen Stellplatz auf dem Gelände von BRENZAPARTMENTS nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Gelände von BRENZAPARTMENTS abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet BRENZAPARTMENTS nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 BRENZAPARTMENTS kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. BRENZAPARTMENTS haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

 

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand 89073 Ulm. BRENZAPARTMENTS kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist BRNEZAPARTMENTS darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

BRENZAPARTMENTS nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


BRENZAPARTMENTS Wesp GbR
Geschäftsführung, Königsbronn 05.02.2023

 

 

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